Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1 Geltung 

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die  Produktion und Gestaltung von Fotos, Filmen und Videos (im Folgenden „Aufnahmen“ genannt), die Erteilung von Nutzungsrechten und die Einräumung von Lizenzen an bereits bestehenden Aufnahmen von sonofphotography - Thomas Schäfer (im Folgenden „Fotograf(en)“ genannt). Alle Aufnahmen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.2 Entgegenstehende AGB

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Entgegenstehende AGB

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Alle Rechte und Nutzungen regeln ausschließlich diese AGB. 

2 Produktionsaufträge

Produktionsaufträge betreffen die Anfertigung von fotografischen oder videografischen Aufnahmen durch den Fotografen im Auftrag des Auftraggebers.

2.1 Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

2.2 Bevollmächtigung zur Beauftragung Dritter

Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

2.3 Anfragen/Wünsche

Die Anfragen und Wünsche des Auftraggebers bildet die Grundlage für die vom Fotografen zu erstellenden Aufnahmen und Kalkulationen. Diese Anfrage muss der Auftraggeber vollständig, abschließend und schriftlich (z. B. als schriftliches Protokoll einer Besprechung, per E-Mail etc.) an den Fotografen zu erteilen. Für den Fall, dass der Auftraggeber dem Fotografen keine schriftliche Anfrage erteilt, bilden das Pre-Production-Meeting (PPM), der bisherige E-Mail-Verkehr zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen sowie die vom Fotografen angefertigten Gedächtnisprotokolle zum PPM und Telefonnotizen die Grundlage für die Anfertigung der Aufnahmen.

2.4 Künstlerischer Freiraum

Bei der Anfertigung der Aufnahmen besteht für den Fotografen grundsätzlich die künstlerische Gestaltungsfreiheit. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich der vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsfreiheit sind ausgeschlossen. 

2.5 Mängelrügen

Ist der Auftraggeber selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen anwesend, hat dieser die Aufnahmen noch am Set zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen unverzüglich zu rügen, damit der Fotograf den Mangel beseitigen und neue Aufnahmen erstellen kann. Unterbleibt die Mängelrüge, gelten die Aufnahmen als genehmigt und abgenommen.

Ist weder der Auftraggeber noch ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen anwesend, wird der Fotograf die Aufnahmen nach deren Erstellung an den Auftraggeber senden. Dieser hat die übermittelten Aufnahmen unverzüglich auf eventuelle Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Fotografen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Aufnahmen als vom Auftraggeber abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

2.6 Erreichbarkeit

Der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter muss während der Produktion anwesend oder z. B. telefonisch, per Mail, SMS, usw. erreichbar sein.

2.7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Soweit der Auftraggeber für die Produktion der Aufnahmen notwendige Informationen, Gegenstände (z. B. Produkte, Waren etc.), Freigaben etc. zu liefern hat oder sonstige für die Produktion der Aufnahmen relevante Aufgaben selbst übernimmt (z. B. Buchung von Fotomodellen, Locations oder Catering etc.), hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die Lieferung, Bereitstellung, der Zutritt zu Locations, die Anreise von Fotomodellen etc. rechtzeitig erfolgt, sodass die Produktion der Aufnahmen pünktlich zum vereinbarten Termin beginnen kann.

Sobald dem Auftraggeber bekannt ist, dass eine rechtzeitige Lieferung, Bereitstellung, der Zutritt zur Location, die Anreise von Fotomodellen etc. nicht möglich ist, hat er dies dem Fotografen unverzüglich anzuzeigen. Hat dies eine Verzögerung der Aufnahmeproduktion zur Folge, und liegt die Ursache dieser Verzögerung in der Sphäre des Auftraggebers, hat der Auftraggeber die durch die Verzögerung entstandenen Kosten (z. B. zusätzlich notwendig gewordene Hotelübernachtungen, Location-Tage, Buchungen von Fotomodellen, Stylisten, Visagisten, Assistenten, Umbuchungen etc.) zu tragen.

2.8 Einholung von Releases

Soweit individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber gem. dem Kunsturhebergesetz (KUG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie ggf. weiterer gesetzlicher Bestimmungen einzuholen, auch wenn sie vom Fotografen gebucht/genutzt wurden. In diesem Fall hat der Auftraggeber den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

2.9 Geliefertes Equipment

Der Fotograf ist nicht für das von/für den Auftraggeber gelieferte Equipment, dessen Auf- und Abbau, Bedienung, Rückführung, Entsorgung, usw., zuständig oder haftbar.

2.10 Bildauswahl

Der Fotograf wählt die Aufnahmen aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Aufnahmen eingeräumt, die der Auftraggeber vertragsgemäß abnimmt.

3 Kündigung/Produktionshonorar/Nebenkosten/Rechnungsstellung

3.1 Kündigung

Beide Parteien können den Auftrag gemäß der gesetzlichen Vorschriften kündigen.

3.2 Zeitüberschreitung

Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3.3 Zusatzleistungen und zusätzliche Arbeiten

Zusatzleistungen und über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Arbeiten, insbesondere die Anfertigung von Bildern über den bei Vertragsbeginn festgelegten Umfang hinaus, sind nach Zeitaufwand gesondert zu vergüten.

3.4 Nebenkosten/Spesen

Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten und enstandenen Spesen zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z. B. für digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Visagisten, Stylisten, Hotel, Reisen etc.).

3.5 Fälligkeit des Honorars / Kostenvorschuss

Sofern nicht vorab schriftlich anders vereinbart, ist das Produktionshonorar ist zu 50% per Vorkasse und zu 50% nach Produktionsende fällig. Die Einräumung der Nutzungsrechte werden, sofern nicht vorab schriftlich anders vereinbart, zuzüglich in Rechnung gestellt und gehen erst bei vollständiger Bezahlung aller Ansprüche des Fotografen auf den Augtraggeber über. Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie beim Fotografen angefallen sind, bzw. werden vorab (z.B. Hotel, Flüge, usw.) in Rechnung gestellt. Darüber hinaus ist der Fotograf berechtigt, Kostenvorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.

3.6 Übergang der Nutzungsrechte / Rechnung

Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Aufnahmen erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung(en) und sämtlicher Nebenkosten.

Der Fotograf ist berechtigt, seine Rechnung in elektronischer Form zu stellen und dem Auftraggeber zuzusenden

4 Archivmaterial

Archivmaterial sind Aufnahmen, die sich im Archiv des Fotografen befinden und an denen der Fotograf dem Auftraggeber Nutzungslizenzen in jeweils individuell vereinbartem Umfang einräumt.

4.1 Ansichtsmaterial

Aufnahmen, die der Auftraggeber aus dem Archiv oder direkt während der Produktion des Fotografen anfordert, werden nur zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt. Mit der Überlassung der Aufnahmen zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jegliche Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

4.2 Lizenzhonorar

Für die Einräumung von Nutzungsrechten an den Aufnahmen aus dem Archiv oder direkt während der Produktion des Fotografen ist die vertraglich vereinbarte Nutzungslizenzgebühr zu zahlen. Sofern eine Nutzungslizenzgebühr nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, bestimmt sich die vom Auftraggeber zu zahlende Nutzungslizenzgebühr nach den jeweils aktuell gültigen Bildhonoraren der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).

5 Nutzungsrechte

5.1 Individuelle Nutzungsrechteeinräumung/Eigenwerbung

Der Auftraggeber erwirbt an den Aufnahmen nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung (z.B. Online Präsenz, Vernisagen, Werbung, usw.) zu nutzen.

5.2 Keine Weiterübertragung an Dritte

Die Übertragung und/oder Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch wenn es sich dabei um mit dem Auftraggeber verbundene natürliche und/oder juristische Personen handelt, ist grundsätzlich ausgeschlossen und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Fotograf ist berechtigt, die Erteilung der Zustimmung zu der geplanten Drittnutzung von der Zahlung eines angemessenen Lizenzhonorars abhängig zu machen.

5.3 Keine Bearbeitung

Eine Nutzung der Aufnahmen ist grundsätzlich nur in der vom Fotografen überlassenen Originalfassung zulässig. Jegliche Veränderung der Aufnahme bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.

5.4 Urheberbenennung

Vorbehaltlich abweichender einzelvertraglicher Regelungen ist der Fotograf bei jeder Bildveröffentlichung als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

6 Bilddaten / digitale Bildverarbeitung

6.1 Datenüberlassung/Datenformat

Der Fotograf übergibt dem Auftraggeber die ausgewählten Aufnahmen nach Fertigstellung und vollständiger Bezahlung. Nach Übergabe der Aufnahmen ist der Auftraggeber für Speicherung / Archivierung selbst verantwortlich. 

6.2 Digitale Weitergabe

Die Weitergabe von digitalen Aufnahmen im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

6.3 Archivierung

Die Aufnahmen dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Aufnahmen in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.

6.4 Bilddaten

Die in den Dateien der Aufnahmen enthaltenen EXIF-, IPTC- und/oder XMP-Daten dürfen vom Auftraggeber weder verändert noch entfernt werden. Der Auftraggeber hat durch geeignete technische Mittel sicherzustellen, dass diese Daten bei jeder Datenübermittlung, bei jeder Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei jeder Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleiben.

7 Haftung und Schadensersatz

7.1 Haftungsumfang

Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verantworten hat. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung seiner Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Haftungsausschluss für Leistungen Dritter

Schließt der Fotograf aufgrund einer entsprechenden Vollmacht im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einen Vertrag mit Dritten ab, so haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Personen und Unternehmen.

7.3 Haftungsausschluss für Nutzung der Aufnahmen

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

7.4 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen ergeben, verjähren grundsätzlich ein Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn, sofern gesetzliche Regelungen keine anderen Fristen vorschreiben. Es gilt immer die kürzeste, gesestzlich anwendbare Verjährungsfrist. 

7.5 Vertragsstrafe bei Nutzungsrechteverletzung

Bei unberechtigter Nutzung, unerlaubter Nutzungsrechteüberschreitung, unberechtigter Veränderung oder Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes oder Videos an Dritte durch den Auftraggeber, ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % des vereinbarten oder – mangels Vereinbarung – des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 2000 € pro Bild und Einzelfall zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

7.6 Vertragsstrafe bei fehlender/mangelhafter Urheberbenennung

Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (Ziff. 5.4), oder wird der Name des Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziff. 6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 2000 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

8 Umsatzsteuer, Künstlersozialabgabe

Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommem die vom Fotografen zu entrichtende Umsatzsteuer und Künstlersozialabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 

9 Statut und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

10 Datenschutz 

Die Fotografin erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten ausschließlich in dem für die Ausführung der Verträge erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang. Eine Weitergabe von Daten des Auftraggebers an Dritte oder eine Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt oder die Fotografin ist gesetzlich dazu verpflichtet und berechtigt.Im Übrigen ist Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO.

Verantwortliche Stelle ist: sonofphotography - Thomas Schäfer, Gablonzer Str. 17, 61440 Oberursel, hello@sonofphotograpy.de. 

10.1 Auskunftsrecht 

Sie haben ein Recht von der Fotografin eine Bestätigung darüber anzufordern, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von der Fotografin verarbeitet werden. Werden personenbezogene Daten, die Sie betreffen, durch die Fotografin verarbeitet, so können Sie über folgende Informationen eine Auskunft verlangen:

  • a. die Zwecke der Verarbeitung;
  • b. die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten;
  • c. die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden; 
  • d. die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, gespeichert werden, oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
  • e. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; 
  • f. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  • g. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden; 
  • h. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person. 

10.2 Recht auf Berichtigung

Sie haben das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, von der Fotografin zu verlangen. Die Fotografin hat die Berichtigung und/oder Vervollständigung unverzüglich vorzunehmen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig und/oder unvollständig sind. 

10.3 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist, haben Sie das Recht die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, zu verlangen:

  • a. wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen bestreiten, und zwar für eine Dauer, die es der Fotografin ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
  • b. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
  • c. die Fotografin die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
  • d. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verkäufers gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, eingeschränkt, so dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Hat die Fotografin die Einschränkung der Verarbeitung gemäß den vorstehenden Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von der Fotografin unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird. 

10.4 Recht auf Löschung

Sie haben das Recht von der Fotografin zu verlangen, dass die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unverzüglich gelöscht werden, und die Fotografin ist verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • a. Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • b. Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. 
  • c. Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. 
  • d. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. 
  • e. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem die Fotografin unterliegt. 
  • f. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

10.5 Pflicht zur Information Dritter

Hat die Fotografin personenbezogene Daten, die Sie betreffen, öffentlich gemacht und ist die Fotografin gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft die Fotografin unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von diesen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben. 

10.6 Ausnahmen vom Recht auf Löschung 

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist,

  • a. zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  • b. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem die Fotografin unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Fotografin übertragen wurde;
  • c. aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
  • d. für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Art. 17 Abs. 1 DSGVO genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  • e. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

10.7 Pflicht zur Information von Empfängern

Der Verkäufer ist verpflichtet, allen Empfängern, denen die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, offengelegt wurden, über die geltend gemachten Rechte zu Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Sie haben ein Recht von von der Fotografin zu verlangen, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

10.8 Recht zum Widerruf der Einwilligung

Sie haben das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

10.9 Recht auf Datenübertragbarkeit 

Sie haben das Recht, die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen und dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

  • a. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
  • b. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Bei der Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. 

10.10 Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden personenbezogenen Daten, die sie betreffen, verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft haben Sie – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – das Recht, Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

10.11 Beschwerderecht

Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

11. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

 

Diese AGB gelten ab 01.02.2024. Alle früheren AGB verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

 

 

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

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